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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  2. Dieser Online-Katalog richtet sich nur an Käufer / Besteller, die Unternehmer i.S.d. § 14 BGB sind. Folglich findet ein Verkauf / Werklieferung der angebotenen Produkte ausschließlich an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften statt, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  3. Sofern Gegenstand des Vertrages neben dem Kauf eines Produktes dessen Bedruckung durch den Verkäufers ist, gelten diese Vertragsbestimmungen auch für den Druckauftrag. Sofern werkvertragliche Bestimmungen tangiert werden, sind die verwendeten Begriffe des „Käufers“ und des „Verkäufers“ gleichzusetzen mit denen des „Bestellers“ und des „Unternehmers“ i.S.d. §§ 631 ff BGB, sofern dies nicht bereits ausdrücklich geschehen ist.
  4. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und / oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
  2. Mit der Bestellung der Ware erklärt der Käufer verbindlich, die Ware erwerben zu wollen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang beim Verkäufer anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
  4. Bestellt der Käufer die Ware auf elektronischem Wege, wird der Verkäufer den Zugang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar, es sei denn, eine Annahmeerklärung wird ausdrücklich mit der Zugangsbestätigung verbunden. Ansonsten erfolgt die Annahme der Bestellung durch gesonderte schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Versand der Ware.
  5. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Verkäufers (Warenverfügbarkeit). Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit den Zulieferer. Der Käufer wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert, die bereits erbrachte Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
  6. Bei Bestellung der Ware auf elektronischem Wege wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Käufer, auf Verlangen, nebst den vorliegenden AGB per E-Mail zugesandt.

§ 3 Mindestbestellsumme, Preise und Versandkosten

  1. Die Mindestbestellsumme beträgt 50,00 €. Minderbestellsummen bedürfen der gesonderten Absprache mit dem Verkäufer.
  2. Die Preise sind freibleibend und gelten ab Lager Burladingen. Die angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Einzelpreis in Euro, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise.
  3. Die Lieferung erfolgt, einschließlich normaler Verpackung, frei Haus auf Kosten des Verkäufers.

§ 4 Druckaufträge

  1. Werbeaufdrucke (Texte und Logos) sind vom Käufer / Besteller grundsätzlich schriftlich zu übermitteln. Per E-Mail übermittelte Druckaufträge werden vom Verkäufer angenommen. In diesem Fall wird vom Verkäufer, zur Vermeidung von Übertragungsfehlern, ein Korrekturabzug erstellt. Dieser wird dem Käufer / Besteller zur nochmaligen Bestätigung vorgelegt.
  2. Mit Auftragserteilung für Werbeaufdrucke stellt der Käufer / Besteller den Verkäufer von etwaigen Ansprüchen wegen Verletzung von Kennzeichnungs- oder sonstiger Rechten Dritter frei, die infolge der Ausführung des Auftrags gegebenenfalls gegen den Verkäufer geltend gemacht werden.
  3. Der Käufer / Besteller gestattet dem Verkäufer die Benutzung etwaiger eigener Schutzrechte, soweit sie Gegenstand des auftragsgemäßen Werbeaufdruck sind. Die Ablehnung oder der Rücktritt von Aufträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich bringen, bleibt vorbehalten.
  4. Bei Bestellungen mit Werbeanbringung behält sich der Verkäufer eine zehnprozentige Mehr- oder Minderlieferung vor.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten –, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Verkäufer nur berufen, wenn er den Käufer unverzüglich benachrichtigt.
  4. Sofern der Verkäufer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Verkäufers.
  5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Käufer nicht von Interesse.
  6. Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Verkäufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
  7. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.

§ 6 Zahlung

  1. Bei Erstkunden erfolgt die Lieferung des Verkäufers ausschließlich auf Vorauskasse. Bei Folgeverträgen kann nach Wahl des Verkäufers die Bezahlung der Lieferung auf Rechnung erfolgen. In diesem Fall verpflichtet sich der Käufer, den Kaufpreis 30 Tage nach Erhalt der Ware zu zahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Käufer in Zahlungsverzug. Der Käufer hat während des Verzugs die Geldschuld mit dem gesetzlichen Zinssatz i.H.v. 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
  2. Bei Vorauskasse oder Lastschrifteinzug wird dem Käufer nachgelassen, 3 % Skonto vom Gesamtnettobetrag zum Abzug zu bringen, bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 8 Tagen werden 2 % Skonto eingeräumt.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Er wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  5. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst oder seine Zahlungen eingestellt werden oder bei Bekanntwerden sonstiger Umstände, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Falle außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
  6. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung einer Leistung ist der Käufer nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
  2. Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, und zwar bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Käufer diese auf eigene Rechnung regelmäßig durchzuführen.
  3. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit der Verkäufer seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkäufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
  6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 8 Gefahrübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat.
  2. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Übergabe an den Transporteur steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

§ 9 Rechte des Käufers wegen Mängel

  1. Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
  2. Für Mängel der Ware leistet der Verkäufer zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  3. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurücktreten (Rücktritt). Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- und Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  5. Wählt der Käufer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Käufer, sofern dies ihm zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die Vertragsverletzung arglistig verschwiegen hat.
  6. Der Käufer muss dem Verkäufer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen, andernfalls ist die Geltendmachung der Sachmangelhaftung ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  7. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  8. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
  9. Ansprüche wegen Mängel gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
  10. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  11. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch den Verkäufer nicht. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

§ 10 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Verkäufer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Käufer gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Verkäufers entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.

§ 11 Patente

  1. Der Verkäufer wird den Käufer und dessen Abnehmer wegen Ansprüchen aus Verletzungen von Urheberrechten, Marken oder Patenten freistellen, es sei denn, der Entwurf eines Liefergegenstandes stammt vom Käufer. Die Freistellungsverpflichtung des Verkäufers ist betragsmäßig auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  2. Zusätzliche Voraussetzung für die Freistellung ist, dass dem Verkäufer die Führung von Rechtsstreiten überlassen wird und dass die behauptete Rechtsverletzung ausschließlich der Bauweise der Liefergegenstände des Verkäufers ohne Verbindung oder Gebrauch mit anderen Produkten zuzurechnen ist.
  3. Der Verkäufer hat wahlweise das Recht, sich von den in Abs. 1 übernommenen Verpflichtungen dadurch zu befreien, dass er entweder
    1. die erforderlichen Lizenzen bezüglich der angeblich verletzten Patente beschafft oder
    2. dem Käufer einen geänderten Liefergegenstand bzw. Teile davon zur Verfügung stellt, die im Falle des Austausches gegen den verletzenden Liefergegenstand bzw. dessen Teil den Verletzungsvorwurf bezüglich des Liefergegenstandes beseitigen.

§ 12 Geheimhaltung

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die dem Verkäufer im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
  2. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen und personenbezogenen Daten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes und des Teledatenschutzgesetzes gespeichert und vertraulich behandelt. Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer die im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung erhaltenen Daten erheben, speichern, verarbeiten und nutzen wird, soweit dies für die ordnungsgemäße Bestellabwicklung und Information erforderlich ist.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 72393 Burladingen.
  3. Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist 72379 Hechingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

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